Pharmaziepraktikum

Nach dem erfolgreichen Bestehen des Zweiten Abschnittes der Pharmazeutischen Prüfung wird die Ausbildung zum Apotheker mit einer 12-monatigen praktischen Ausbildung fortgesetzt. Die zukünftigen Apotheker arbeiten während dieses Ausbildungsabschnittes als Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) in einer öffentlichen Apotheke.

Es besteht die Möglichkeit, dass 6 Monate des Praktikums in einer anderen Praktumsstätte absolviert werden. Mögliche Ausbildungsorte sind neben der öffentlichen Apotheke:

  • eine Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke
  • die pharmazeutische Industrie
  • ein Universitätsinstitut
  • einer Arzneimitteluntersuchungsstelle oder einer vergleichbaren Einrichtung

Während des Pharmaziepraktikums müssen die Auszubildenden an berufsbegleitenden Unterrichtsveranstaltungen (BBU) teilnehmen. Der Nachweis über die regelmäßige Teilnahme am berufsbegleitenden Unterricht ist eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung zum 3. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

Zuständige Behörde für die Zulassung zur Prüfung ist das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe in Halle.

berufsbegleitender Unterricht (BBU)

Termine und Anmeldeformular