HBA / SMC-B

Elektronischer Heilberufeausweis (HBA) / Secure Module Card - Betriebsstätte (SMC-B)

Der HBA ist das Instrument, das seinem Inhaber die Zugehörigkeit zum Beruf auch in der elektronischen Welt attestiert. Dies ist notwendig, da der Gesetzgeber (nach § 291a SGB V) vorgegeben hat, dass ein Zugriff (Schlüssel) auf die Daten der eGK grundsätzlich nur durch Berechtigte erfolgen darf.

Der Zugriff der Berechtigten richtet sich dabei nach der jeweiligen Anwendung und der spezifischen Nutzergruppe. Daher müssen diese Berechtigten mit einem elektronischen Ausweis ausgestattet sein. Der HBA bietet nun neben der Möglichkeit der sicheren Authentifizierung auch die Möglichkeit einer rechtsverbindlichen Unterschrift mit Hilfe der „qualifizierten elektronischen Signatur“.

Neben dem HBA gibt es eine weitere Karte – die sogenannte Institutionskarte (SMC-B). Sie dient der Identifizierung der Apotheke in der TI und unterstützt damit den Einsatz des HBA.

Im Kontext des § 291a Abs. 5 SGB V darf ausschließlich mit dem HBA auf die Daten der eGK zugegriffen werden. Hierfür ist der HBA mit Zertifikaten zur Identifikation und Signaturzertifikaten für die qualifizierte elektronische Signatur ausgestattet.

Der HBA bietet dem Inhaber u. a. folgende Funktionalitäten:

  • Zugriff auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte,
  • rechtsgültige Signatur elektronischer Dokumente,
  • Ver- bzw. Entschlüsselung elektronischer Dokumente,
  • Authentifizierung gegenüber IT-Systemen oder IT-Komponenten (Apothekenverwaltungssysteme, Systeme der apothekerlichen Standesorganisationen), der TI und der eGK.


Herausgabe und Anbieter

Herausgeber des HBA und der SMC-B ist die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt. Diese bedient sich eines rahmenvertraglich gebundenen Dritten – qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (qVDA) - der die Produktion und die Auslieferung des HBA und SMC-B an den Berechtigten durchführt.

Die Gültigkeit des HBA ist abhängig von der Laufzeit des Rahmenvertrags und kann bis zu fünf Jahre betragen. Die technische Gültigkeit der Zertifikate ist auf maximal fünf Jahre begrenzt.

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