Hinweise für ausländische Apotheker

Für eine Tätigkeit als Apotheker wird in der Bundesrepublik Deutschland eine Approbation oder eine Berufserlaubnis benötigt.

Zuständige Behörde

Die zuständige Behörde für die Erteilung der Approbation (= dauerhafte Arbeit in Deutschland möglich) oder einer Berufserlaubnis (= zeitlich befristete Arbeit in Deutschland möglich) ist das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Sachsen-Anhalt.

Diese Behörde ist für ausländische Apotheker zuständig, um im Bundesland Sachsen-Anhalt pharmazeutisch tätig zu werden.

Auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes stehen alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Außerdem sind die Kontaktdaten der Ansprechpartner hinterlegt.

Fachliche Unterstützungsmöglichkeiten

Wir empfehlen ausländischen Apotheker/innen die Teilnahme am berufsbegleitenden Unterricht (BBU) für Pharmazeuten im Praktikum (PhiP).

Eine Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen ist möglich, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen.

Fachsprachenprüfungen

Fachsprachenprüfungen werden durch die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt durchgeführt, wenn ausländische Apotheker Ihre Berufserlaubnis bzw. Approbation beim Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe in Halle beantragt haben.

Anerkennungszuschuss

Mit dem Anerkennungszuschuss können ausländische Apothekerinnen und Apotheker mit geringem oder ohne Einkommen bei der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse finanziell unterstützt werden. Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen sowie Gebühren können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einer Höhe von maximal 600 EUR erstattet werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet (→ LINK siehe Kasten "WEITERE INFOS")

Kontakt

Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg