Herstellung von Desinfektionsmitteln in der Apotheke

Am 04.03.2020 wurde von der Bundesstelle für Chemikalien wegen der Nichtverfügbarkeit von Desinfektionsmitteln die Freigabe der Herstellung von isopropanolhaltigen Desinfektionsmitteln in der Apotheke erteilt.
Inzwischen sind die Regelungen mehrfach geändert und angepasst worden.

Mit Stand vom Oktober ist nur noch die Herstellung von Handdesinfektionsmitteln in den ausdrücklich freigegebenen Zusammensetzungen erlaubt.

Eine ausführliche Handlungshilfe mit Anleitungen und Protokollvorschlägen zur „Herstellung von Desinfektionsmitteln in der Apotheke“ steht auf den Internetseiten der ABDA [4] zugangsgeschützt unter https://www.abda.de/themen/informationen-zu-covid-19/ zum Download zur Verfügung. Die letzten Aktualisierungen stammen hier vom Ende September (Handlungshilfe) bzw. Anfang Oktober (Meldepflichtten/Meldebogen).
Bitte beachten Sie, dass Sie auf der ABDA-Webseite eingeloggt sein müssen, um das Dokument laden zu können.

Wichtige Internetseiten, die Sie bei Fragen zu dieser Thematik konsultieren können sind

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Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg

Tel. 0391 / 609040
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