Gebiet "Arzneimittelinformation"

"Arzneimittelinformation" ist das Gebiet der Pharmazie, das die Erarbeitung, Sammlung, Aufbereitung, Bewertung und Weitergabe von Erkenntnissen zur Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln an unterschiedliche Zielgruppen umfasst.

Der Fachapotheker für Arzneimittelinformation ist befähigt zum sachgerechten Umgang mit Daten und Informationen zur pharmazeutischen, präklinischen und klinischen Entwicklung und Prüfung von Arzneistoffen/-mitteln, zur Arzneimittelsicherheit, zur Arzneimittelzulassung sowie zur Erarbeitung medizinisch-wissenschaftlicher Informationen.

Voraussetzungen

Für die Aufnahme einer Gebietsweiterbildung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen hauptberuflich in einer geeigneten und anerkannten Weiterbildungsstätte als Apotheker tätig sein.
  • Für die fachliche Betreuung benötigen Sie einen Weiterbildungsleiter, welcher die angestrebete Qualifikation bereits besitzt.

Fachgespräche

Die Umsetzung des Weiterbildungsplanes ist in Fachgesprächen regelmäßig, mindestens aber zweimal jährlich, zu überprüfen und der Weiterbildungsplan gegebenenfalls anzupassen. Über die Fachgespräche ist jeweils ein Protokoll zu führen.

Projektarbeit

Während der Weiterbildung erstellt der Weiterzubildende eine schriftliche Projektarbeit. Die Projektarbeit muss einen unmittelbaren Bezug zu den Weiterbildungsinhalten des Gebietes „Arzneimittelinformation“ haben und die Anforderungen an eine Projektarbeit gemäß dem „Leitfaden der Bundesapothekerkammer zur Erstellung der Projektarbeiten“ erfüllen.

Weiterbildungsseminare

Die Weiterbildungsseminare werden innerhalb eines Verteilungsmodus durch bestimmte Apothekerkammern angeboten.
Bitte informieren Sie sich über den Weiterbildungskalender der Bundesapothekerkammer (BAK) über das aktuelle Seminarangebot.

Seminarspiegel und Verteilungsmodus

Übersicht über die theoretische Weiterbildung

Für die theoretische Weiterbildung sind Weiterbildungsseminare in einem Umfang von 120 Zeitstunden zu besuchen. Davon entfallen 112 Stunden auf die Pflichtseminare und 8 Stunden auf die Wahlseminare.

Pflichtseminare

Seminar

Seminartitel

Stunden

1

Recherche, Bewertung und Weitergabe von Arzneimittelin-formationen

16

2

Standardisierte Arzneimittelinformationen

8

3

Grundlagen klinischer Studien

20

4

Bewertung klinischer und epidemiologischer Studien

12

5

Meta-Analysen, systematische Reviews, Leitlinien

8

6

Arzneimittelrisiken und Pharmakovigilanz

16

7

Pharmakoökonomie und Nutzenbewertung

8

8

Zulassung

16

Summe

104

Wahlseminare

Seminar

Seminartitel

Stunden

A

Entwicklung von Arzneimitteln

81)

B

Medizinprodukte

81)

C

Abgrenzung der Arzneimittel von anderen Produktgruppen

81)

D

Grundlagen des Projektmanagements

81)

1) frei wählbar, bis die Mindestzahl von 16 Stunden für den Wahlteil erreicht ist.

Verteilungsmodus

Seminar 1: AK Nordrhein

Seminar 2: AK Nordrhein

Seminar 3: LAK Baden-Württemberg

Seminar 4: AK Westfalen-Lippe

Seminar 5: AK Westfalen-Lippe / AK Berlin

Seminar 6: Bayerische LAK / AK Berlin

Seminar 7: AK Nordrhein / AK Berlin

Seminar 8: LAK Baden-Württemberg

Wahlseminar A: AK Nordrhein

Wahlseminar B: LAK Hessen

Wahlseminar C: LAK Hessen

Wahlseminar D: alle Apothekerkammern

Kontakt

Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg

Informationen der Bundesapothekerkammer

Durchführungsempfehlungen (Stand 2015)

Weiterbildungskalender