Nach der Neugestaltung der ApBetrO 2012 waren die Befürchtungen groß, Defekturen könnten
aus dem Apothekenalltag verschwinden, die Bedenken hinsichtlich des vermeintlich hohen
Aufwands enorm. Die Schlagzeilen in PZ („Die Defektur lebt“) und DAZ („Totgesagte leben
länger!“) zeigten deutlich eine andere Richtung auf. Die Defektur ist nach wie vor eine gute
Möglichkeit, Arzneimittel in der Apotheke auf Vorrat herzustellen, gerade in den schwierigen
Zeiten der ausufernden Lieferengpässe. Dennoch wird in Sachsen-Anhalt nur in rund jeder
zehnten Apotheke von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Dieser Vortrag soll einen
kompakten Überblick über das Thema Defektur bieten und helfen, etwaige Bedenken zu
zerstreuen. Dabei werden die wichtigen rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen benannt,
die Anforderungen an die Dokumentation besprochen und Hilfsmittel erörtert, welche die
Umsetzung der Qualitätsstandards in der Apothekenpraxis ermöglichen. Ein besonderes
Augenmerk wird auf die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpflichten gelegt werden.
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