Veranstaltung - VT02471 - VTT003538

Pflichtfortbildung für „Alt-Sachkundige“ gemäß § 9 Abs. 4 PflSchG

Für sachkundige Personen, welche ihre Sachkunde im Pflanzenschutz im Rahmen einer Ausbildung vor dem 14.02.2012 erworben haben,
endete der erste Weiterbildungszeitraum bereits am 31.12.2015. Somit ist die Teilnahme an dieser Fortbildung für alle Apotheker/innen, PTA und PKA verpflichtend, sofern sie im
Kalenderjahr 2015 rechtzeitig einen Antrag auf Anerkennung der berufsmäßig erworbenen Sachkunde gestellt haben und bereits an einer Pflichtfortbildungen im 2. Halbjahr 2015 teilgenommen haben.
Die inhaltliche Ausgestaltung des Seminars entspricht den Vorgaben der Leitlinie zur bundesweiten Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen gemäß § 7 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachKV). Die Veranstaltungen wurden
entsprechend der gesetzlichen Anforderungen konzipiert und durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst geprüft und anerkannt. Das Seminar bietet Ihnen aktuelle Fachinformationen zu den für Sie
relevanten Themengebieten. Als Teilnehmer erhalten Sie nach dem Seminar eine amtlich anerkannte Teilnahmebescheinigung mit der Sie die nächsten 3 Jahre Ihre Sachkunde im Pflanzenschutz nachweisen
und Ihre Tätigkeit als Abgebenden von Pflanzenschutzmitteln oder als Berater zum Pflanzenschutz weiterhin ausüben können.

Veranstalter

Apothekerkammer Sachsen-Anhalt KdöR
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg

Kontaktperson

Frau J. Noffz

Veranstaltungsort

Magdeburg
Sachsen-Anhalt

Punktewert

5

Berufsgruppen

  • Apotheker (JGAPO)
  • Pharm. Ing. (JGING)
  • PTA (JGPTA)
  • Studenten (JG002)

Termine/Zeiten

  • 14.10.2021, 09:00 bis 13:30