PKA: Hinweise für Ausbildungsapotheken

Ausbildungsvertrag

Ausbildungsverträge für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) können in der Geschäftstelle der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt angefordert werden.

Der Ausbildungsvertrag muss in dreifacher Ausfertigung erstellt und vom Ausbilder und vom PKA-Auszubildenden unterschrieben werden. Bei Auszubildenden unter 18 Jahren muss der Vertrag zusätzlich von beiden Elternteilen unterschrieben werden, sofern die Vertretungsberechtigung nicht nur einem Elternteil zusteht.

Nach der Unterzeichnung müssen alle drei Exemplare bei der Apothekerkammer eingereicht werden. Sofern alle gesetzlichen Vorgabe beachtet wurden, wird der Berufsausbildungsvertrag anerkannt und in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.

Anmeldung bei der Berufsschule

Die ausbildende Apotheke ist für die Anmeldung des PKA-Auszubildenden in der Berufsfachschule Halle selbst verantwortlich. Eine Kopie von dieser Anmeldung ist zusammen mit dem Ausbildungsvertrag bei der Apothekerkammer einzureichen.

Kontakt

Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg

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