Ausbildung zum Apotheker
Voraussetzungen
- Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur)
- je nach Regelungen der Universität ist teilweise ein hochschulgebundener Zugang zum Pharmazie-Studium auch ohne Abitur möglich (Voraussetzungen sind im Allgemeinen der erfolgreiche Abschluss der PTA-Ausbildung, eine mehrjährige berufliche Tätigkeit als PTA und das Bestehen einer hochschulgeregelten Aufnahmeprüfung.)
Ausbildungsdauer
- 5 Jahre (4 Jahre Regelstudienzeit an einer Universität, 1 Jahr praktische Ausbildung als Pharmazeut im Praktikum (PiP)
Abschluss
- Die Approbation als Apotheker kann nach dem erfolgreichen Bestehen des 3. Abschnittes der Pharmazeutischen Prüfung beantragt werden.
Ausbildungsvergütung
- Die Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen nach den Vorgaben des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) förderfähig. Bitte wenden Sie sich an das Studentenwerk Halle als zuständiges Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) für die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU).
Rechtsgrundlagen
Ausbildungsstätte in Sachsen-Anhalt