FFP2-Masken: Verteilung erfolgt über die Stammapotheke

(AKSA, 10. Dezember 2020). In den Apotheken glühen die Drähte und Patienten geben sich die Klinke in die Hand, um die vom Bundesministerium avisierten kostenlosen FFP2-Masken zu erhalten. „Leider gibt es momentan noch keine rechtliche Handhabe für die Abgabe. Darum müssen wir ganz dringend um Verständnis werben, jetzt noch nicht in den Apotheken nach diesen kostenlosen Masken zu fragen“, erklärt Dr. Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt.

Frühestens ab dem 15. Dezember können an Risikopatienten jeweils 3 kostenlose Schutzmasken abgegeben werden. Die Patienten haben aber noch bis zum 31. Dezember Zeit, sich die FFP2-Masken in ihrer Apotheke abzuholen. Dr. Münch: „Erst muss die entsprechende Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums in Kraft gesetzt sein, womit wir aus heutiger Sicht für den 14. Dezember rechnen. Auch dann wird es für uns eine logistische Herausforderung, die Übergabe an die Risikopatienten vorzunehmen. Jetzt wird sich zeigen, dass Patienten, die in einer Stammapotheke gelistet sind, davon am ehesten profitieren werden. Denn diese Patienten sind dem Apotheker vertraut und die Abgabe kann problemlos laufen.“

Momentan brauchen die Apotheken Zeit, um die Abgabe logistisch vorzubereiten. Auch ist der Markt durch die plötzlich hohe Nachfrage erst einmal leergefegt. „Wir können nur die Masken verteilen, die auf dem Markt verfügbar sind. Dafür benötigen wir jetzt alle Kräfte. Das geht nicht alles jetzt und sofort. Aber wir setzen alles daran, damit wir unsere Risikopatienten versorgen können“, wirbt der Kammerpräsident für Vertrauen in die Arbeit der Apotheker. Risikopatienten sind Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen.

Ab Januar sollen berechtigte Patienten in einer zweiten Phase mit weiteren Masken versorgt werden. Dafür werden sie von ihrer Krankenversicherung fälschungssichere Berechtigungsscheine für zweimal je sechs FFP2-Masken erhalten. Als Eigenanteil wird für jeweils 6 Masken eine Zuzahlung von jeweils zwei Euro vorgesehen. Insgesamt hat jeder Betroffene Anspruch auf 15 FFP2-Masken, also rechnerisch eine pro Woche bis zum Beginn des Frühjahrs.