Digitaler Meilenstein: Apotheker im Land mit elektronischen Heilberufsausweis ausgestattet

(AKSA, 12. Juni 2020). Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist ein riesiges Projekt. Eine Vielzahl von Institutionen und Personen einschließlich der Patienten müssen beteiligt werden, um miteinander kommunizieren und Daten austauschen zu können. Jetzt haben die Apotheker in diesem Projekt einen wichtigen Meilenstein erreicht.

Wie heißt es doch: Was lange währt wird gut. Seit fünf Tagen (8. Juni 2020) ist das Antragsportal der Apothekerkammer freigeschaltet. Nun können die Apotheker des Landes den Heilberufsausweis (HBA) und den Apothekenausausweis (SMC-B) beantragen. „Um die Funktionalität vor der offiziellen Freischaltung unter Realbedingungen zu testen, hatte ich schon vor einiger Zeit die Anträge für den Heilberufsausweis und den Apothekerausweis gestellt. Doch erst jetzt halte ich sie in den Händen. Seit dem Start haben bereits 102 Apotheker einen Heilberufsausweis und 113 Apotheken eine SMC-B beantragt. Damit haben mit dem heutigen Datum bereits mehr als 20 Prozent unserer Apothekeninhaber im Land die für sie notwendigen Karten bestellt und einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung unternommen,“ erklärt Dr. Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt.

Das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (DVG) sieht vor, dass sich alle Apotheken bis Ende September an die Telematik-Infrastruktur (TI) anbinden. Diese bundesweite Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur ist gewissermaßen die Datenautobahn des Gesundheitswesens, innerhalb derer künftig u.a. E-Rezepte und EMedikationspläne verschickt werden sollen. Damit sollen perspektivisch das Papierrezept und der schriftliche Medikationsplan abgelöst werden.

Eine Apotheke benötigt für den digitalen Austausch vier Komponenten, um sich an die TI anzuschließen. Das sind einerseits der HBA und andererseits eine SMC-B. Außerdem werden als Hardware ein Kartenlesegerät und ein Konnektor benötigt. Nur mit diesen vier Komponenten ist eine sichere Identifikation der Apotheke im Rahmen der TI möglich.

Dr. Münch: „Eigentlich waren die programmtechnischen Voraussetzungen auf unserer Homepage bereits zu Beginn des Jahres umgesetzt. Seitdem gab es aber immer wieder technische Probleme, die von den Vertragspartnern gelöst werden mussten. Aber jetzt läuft es endlich. Wir hoffen nun, dass auch bald wichtige Anwendungen wie Medikationsplan, E-Rezept usw. umgesetzt werden, damit wir über das System einen wirklichen Mehrwert für unsere Patienten anbieten können.“

Foto: Dr. Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, mit dem Heilberufsausweis (HBA) und dem Apothekenausausweis (SMC-B).