Apothekerschaft unterstützt Aufruf der Hilfsorganisationen und muss von Arzneimittelspenden abraten

(AKSA, 06. März 2022). Die Bilder aus der Ukraine erschrecken und der Wunsch, den Menschen in Not zu helfen ist verständlich und dankenswert. Während dort die Gesundheitsversorgung von Tag zu Tag schwerer wird, liegen hier nicht mehr benötigte Arzneimittel ungebraucht im Schrank. Da ist der Gedanke nachvollziehbar, diese zu spenden. Immer mehr Anfragen erreichen die Kammer oder Apotheken. „Doch so einfach ist das nicht. Wir dürfen keine bereits an Patienten ausgehändigten Arzneimittel entgegennehmen und weitergeben. Auch nicht in Kriegsgebiete. Und ein Einsatz abgelaufener Arzneimittel verbietet sich vollständig“, erklärt Dr. Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen- Anhalt.

Es gibt viele Gründe, fachliche und rechtliche, warum unorganisierte Arzneimittelspenden keine gute Idee sind. Dr. Münch: „Unseren Apothekerinnen und Apothekern liegt eine schnelle und wirksame Hilfe für die unverschuldet in große Not geratene Bevölkerung der Ukraine sehr am Herzen. Darum rufen wir dazu auf, für eine wirklich zielgerichtete Unterstützung Hilfsorganisationen mit Geldspenden zu unterstützen.“

Viele Anfragen zur Arzneimittelsammlung enthalten nur sehr pauschal Arzneimittelgruppen wie Schmerzmittel und Antibiotika. „Für eine wirksame Versorgung müssen benötigte Wirkstoffe in der ausreichenden Menge zur Verfügung stehen – z. B. bei Antibiotika“, erklärt der Apotheker.

Aber auch arzneimittelrechtliche Fragen sind zu beachten. So werden beispielsweise bei den durch Kampfhandlungen zu befürchtenden schweren Verletzungen aus der Gruppe der Schmerzmittel in nennenswertem Umfang starke Analgetika und Opiate benötigt. „Eine Sachspende ist dabei schon aus rechtlichen Gründen völlig ausgeschlossen. Aber auch generell stößt eine Beschaffung bzw. Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus der Apotheke – auch als Spende - an arzneimittelrechtliche Grenzen. Und selbst der Transport über internationale Grenzen unterliegt vielfältigen Auflagen“, informiert Dr. Münch.

Deshalb appelliert die Apothekerschaft: Gerade bei Arzneimitteln – sorgen Sie für eine gute Spendenpraxis und unterstützen Sie die Hilfsorganisationen finanziell. Lassen Sie die Expertinnen und Experten den Bedarf vor Ort ermitteln und die Versorgung arzneimittelrechtlich sicher, bedarfsgerecht und zielgerichtet organisieren – der Kauf einzelner Packungen oder die Abgabe von Resten aus der Hausapotheke helfen nicht weiter.

Hier sind einige mögliche Organisationen, an die gespendet werden kann:

Apotheker ohne Grenzen Deutschland e. V.
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE 88 3006 0601 0005 0775 91
BIC: DAAEDEDDXXX
Betreff „Ukraine-Hilfe“

Apotheker helfen e.V.
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE02 3006 0601 0004 7937 65

Deutsches Medikamentenhilfswerk action medeor e.V.
Sparkasse Krefeld
Spendenkonto DE78 3205 0000 0000 0099 93
Stichwort „Ukraine“

Aktion Deutschland Hilft e.V.
Willy-Brandt-Allee 10-12, 53113 Bonn
www.aktion-deutschland-hilft.de
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN DE62 3702 0500 0000 1020 30
Stichwort: Nothilfe Ukraine

UNO-Flüchtlingshilfe e.V.
Graurheindorfer Straße 149a, 53117 Bonn
www.uno-fluechtlingshilfe.de
Sparkasse KölnBonn
IBAN DE78 3705 0198 0020 0088 50
Stichwort: Ukraine-Nothilfe

Mit freundlichen Grüßen
Katrin Pohl
Verantwortlich für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der
Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
Tel.: 0391 - 8 111 222
Mobil: 0171 - 757 02 06
Email: info@katrin-pohl.de