322 Qualitätsmängel von Arzneimitteln im vergangenen Jahr gemeldet

(AKSA, 02. Juni 2020). Die landesweit 581 Apotheken meldeten 2019 an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) 322 Qualitätsmängel und Nebenwirkungen von Arzneimitteln, das sind etwa ebenso viele wie im Jahr zuvor. Diese 322 Spontanberichte kamen aus 165 verschiedenen Apotheken. „Bevor Arzneimittel zum Patienten gelangen, werden täglich zufällig ausgewählte Stichproben in jeder Apotheke einer besonderen Qualitätskontrolle unterzogen. Bei über 200.000 Stichproben von Arzneimittelpackungen wurde in 235 Fällen ein Qualitätsmangel festgestellt. Im Jahr zuvor waren es 242. Damit leisten unsere Mitglieder zusammen mit der AMK einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Arzneimittelsicherheit und der Patientensicherheit“, erklärt Dr. Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt.

Die Qualitätsmängel bei den Arzneimitteln reichten beispielsweise von Verpackungsfehlern oder galenischen Mängeln bis hin zu mechanischen Defekten wie etwa nicht funktionierenden Insulinspritzen. 87 Meldungen gingen zu Nebenwirkungen bzw. weiteren unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) ein.

„Wir minimieren mit unserer täglichen Prüfung mindestens eines Arzneimittels pro Apotheke auch die Gefahr, dass gefälschte Arzneimittel in den legalen Vertriebsweg eingeschleust werden. So lange sich Patienten in der Apotheke ihres Vertrauens mit den benötigten Arzneimitteln versorgen, können sie sich auf eine hohe Qualität der Arzneimittel verlassen“, erklärt Apotheker Dr. Jens-Andreas Münch.

Was wohl kaum jemand vermutet: Erkannte Qualitätsmängel, unerwünschte Arzneimittelwirkungen oder auch nur entsprechende Verdachtsfälle werden in Sachsen-Anhalt wie auch bundesweit umgehend an die zuständigen Behörden (Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt) und an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) gemeldet. Hier laufen die Meldungen aus allen deutschen Apotheken zusammen. Sie liefern wichtige Hinweise, ob die Probleme im Herstellungsprozess aufgetreten sein könnten oder ob sie aus der Anwendung eines Arzneimittels resultieren. Im Ergebnis werden umgehend Maßnahmen ergriffen, die die Mängel beseitigen. Das kann bis zu Rückrufaktionen einzelner Arzneimittel gehen. Denn das Patientenwohl steht an erster Stelle.