Apotheker erstellen Eckpunkte zur Sicherung der Preisbindung und Weiterentwicklung des Leistungsangebots

Berlin, 18. Januar 2019 – Die sichere, flächendeckende und patientennahe Arzneimittelversorgung muss auch in der ‚digitalen Welt‘ erhalten bleiben. Zur Sicherung der Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und zur Weiterentwicklung des Leistungsangebots der Apotheken hat die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände deshalb Eckpunkte erstellt.

Im Dezember hatte der Bundesgesundheitsminister der ABDA seine Eckpunkte zur Sicherung und Weiterentwicklung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung vorgestellt. „Wir haben uns damit intensiv auseinandergesetzt und begrüßen grundsätzlich seine Vorschläge zur Etablierung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen und zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der deutschen Apotheken“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Das deutliche Bekenntnis zur versorgungssichernden Rolle der freiberuflich geführten Apotheken und zur Sicherung der freien Apothekenwahl der Patienten als konstitutive Elemente im deutschen Gesundheitswesen bewertet Schmidt als zukunftsweisend.

Als völlig unzureichend schätzt die deutsche Apothekerschaft hingegen die Vorschläge zur Wiederherstellung der grenzüberschreitenden Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Oktober 2016 ein. Schmidt: „Daraus würde eine für die deutschen Apotheken unzumutbare und in den rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen vollkommen unkalkulierbare Wettbewerbssituation entstehen. Ausnahmeregelungen für europäische Versandhändler halten wir weder politisch, rechtlich noch im Sinne der Patienten für zielführend. Wir fordern die vollständige Wiederherstellung der Preisbindung für alle an der Arzneimittelversorgung deutscher Patienten teilnehmenden Apotheken und Versandhändler.“ Dieses tragende Prinzip des deutschen Gesundheitswesens muss nach Auffassung der ABDA auch auf europäischer Ebene durchgesetzt werden – im Interesse der deutschen Patienten und der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung.

Schmidt: „Die ABDA schlägt Eckpunkte vor zur Wiederherstellung der Preisbindung, zur Sicherung der patientennahen Arzneimittelversorgung und zur aktiven Gestaltung des digitalen Wandels im Gesundheitswesen. Wir werden damit in den nächsten Wochen in einen offenen Dialog mit den politischen Kräften über die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen eintreten.“ Ein Video-Statement des ABDA-Präsidenten sehen Sie dazu unter https://www.youtube.com/watch?v=IzKpXm-v3CY&feature=youtu.be

Eckpunkte zur Sicherung der Preisbindung und

Weiterentwicklung des Leistungsangebots

Beschluss der ABDA-Mitgliederversammlung

17. Januar 2019

1. Die Mitgliederversammlung fordert den Deutschen Bundestag und

die Bundesregierung auf, unverzüglich Maßnahmen zur Stärkung

und Weiterentwicklung der Arzneimittelversorgung durch

Präsenzapotheken und zur Gewährleistung des einheitlichen

Apothekenabgabepreises zu treffen.

2. Die Mitgliederversammlung spricht sich dafür aus, dass der

nationale Gesetzgeber an seiner Entscheidung festhält, dass die

Verbindlichkeit der Arzneimittelpreisverordnung auch beim Bezug

von Arzneimitteln aus dem Ausland zur Sicherstellung der

flächendeckenden Versorgung in Deutschland erforderlich ist, und

fordert die Bundesregierung auf, diesen Standpunkt –

beispielsweise in gerichtlichen Verfahren – aktiv zu vertreten.

3. Um diese Ziele zu erreichen, hält die Mitgliederversammlung die in

der Anlage aufgeführten Maßnahmen für geeignet und zwingend

erforderlich.

4. Für den Fall, dass der Gesetzgeber keine Maßnahmen trifft, mit

denen die unter Ziffer 1 und 2 genannten Ziele erreicht werden

können, hält die Mitgliederversammlung an ihrer Forderung,

verschreibungspflichtige Arzneimittel vom Versandhandel

auszuschließen, fest.

Anlage
1. Gewährleistung der Gleichpreisigkeit
» Keine Veränderung des Anwendungsbereichs der
Arzneimittelpreisverordnung
» Einbindung der Arzneimittelpreisverordnung in § 129 SGB V
(uneingeschränkte Geltung im GKV-Bereich)
» Verbot der Gewährung von Boni in der GKV mit Sanktionsmöglichkeiten
gegenüber Krankenkassen
» Verbot der Gewährung von Boni an Privatversicherte / Selbstzahler
» Die Zuwendungsverbote sollen sozialrechtlich und wettbewerbsrechtlich
verfolgbar sein.

2 Förderung pharmazeutischer Dienstleistungen
» Einrichtung eines Fonds für die Honorierung pharmazeutischer
Dienstleistungen (mindestens 240 Mio. Euro netto p.a.)
» Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Erbringung pharmazeutischer
Dienstleistungen
» Definition der Dienstleistungen durch die Apothekerschaft

3. Gesetzliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der freien
Apothekenwahl
» Verbot von Einzelverträgen mit Krankenkassen mit abweichenden
Preisen
» Verbot der Begünstigung der Versicherten durch die Krankenkasse bei
Bezug im Ausland
» Beeinflussungsverbot für gesetzliche Krankenkassen und Bekräftigung
der freien Apothekenwahl
» Verbot des „Makelns“ von Verschreibungen / Sicherstellung der freien
Apothekenwahl auch nach flächendeckender Etablierung der
elektronischen Verschreibung

4. Zwingende Mitgestaltung und Mitbestimmung durch die
Apothekerschaft bei der Etablierung digitaler Strukturen im
Bereich der Arzneimittelversorgung (z.B. eRezept)

5. Aufstockung der Finanzmittel des Nacht- und Notdienstfonds
auf 240 Mio. Euro (netto)

6. Erhöhung der Gebühr bei der Abgabe
dokumentationspflichtiger Arzneimittel, insbesondere
Betäubungsmittel, um 15 Mio. Euro p.a.