Veranstaltung - VT03234 - VTT004556

Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheker – Modul 5 und 6

Nach § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG1) dürfen Apotheker Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gegen Grippe (Influenza) und Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) impfen. Voraussetzung für die Durchführung der Schutzimpfungen ist u. a. der Nachweis, dass die Apothekerin bzw. der Apotheker an einer ärztlichen Schulung teilgenommen hat und die erfolgreiche Teilnahme bestätigt ist.

Hinweis: Es sind alle 6 Module erfolgreich zu absolvieren!

Die ärztliche Schulung hat insbesondere folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln:
- Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen und Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, insbesondere zur
- Aufklärung,
- Erhebung der Anamnese einschließlich der Impfanamnese und der Feststellung der aktuellen Befindlichkeit zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien,
- weiteren Impfberatung und
- Einholung der Einwilligung der zu impfenden Person,
- Kenntnis von Kontraindikationen sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten zu deren Beachtung und
- Kenntnis von Notfallmaßnahmen bei eventuellen akuten Impfreaktionen sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung dieser Notfallmaßnahmen.

Das Mustercurriculum der Bundesapothekerkammer – entwickelt in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer – konkretisiert die Inhalte für entsprechende Schulungsmaßnahmen.
Mit folgendem Link gelangen Sie zum entsprechenden Curriculum: https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/Fortbildung/Zertifikatfortbildungen__open_/Curr_Schutzimpfungen_Grippe_COVID-19_23_02_14.pdf

Module der Fortbildung:
Modul 1: Selbststudium (2 Fortbildungsstunden)
Modul 2: Webinar „Influenza – Theorie“ (2 Fortbildungsstunden)
Modul 3: Webinar „COVID-19 – Theorie“ (2 Fortbildungsstunden)
Modul 4: Webinar „Durchführung der Impfung – Theorie“ (2 Fortbildungsstunden)
Modul 5: Präsenzseminar „Durchführung der Impfung – praktische Übungen“ (mind. 4 Fortbildungsstunden)
Modul 6: Präsenzseminar „Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Impfreaktionen“ (mind. 2 Fortbildungsstunden)

Ziele:
Nach Abschluss der Fortbildung können Apotheker
- entscheiden, welche Personen sie impfen können und welchen die ärztliche Konsultation anzuraten ist,
- die Personen über die Impfung aufklären und ihre Einwilligung einholen,
- i. m. zu verabreichende Impfungen durchführen und dokumentieren, und
- Notfallmaßnahmen bei akuten Impfreaktionen einleiten.

Zeitlicher Umfang und Organisation:
- Der zeitliche Umfang der Schulung beträgt insgesamt 14 Fortbildungsstunden.
- Teil 1 wird als Selbststudium durchgeführt und dient der Vorbereitung und/oder Vertiefung der insbesondere in den Teilen 4 und 5 zu vermittelnden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Die Aufzählung der zu erarbeitenden Inhalte und Kenntnisse sind dem Mustercurriculum zu entnehmen.
- Die Teile 2, 3 und 4 werden ortsunabhängig, als Webinare angeboten. Bitte informieren Sie sich im Veranstaltungskalender der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt. Absolvieren Sie die Theorie-Module mit anschließenden Lernerfolgskontrollen vor Teilnahme am Präsenzseminar.
- Die Teile 5 und 6 finden ortsgebunden und in Präsenz statt.
- Die Teilnahme an Teil 6 ist verpflichtend, sofern die Apothekerin bzw. der Apotheker nicht die gültige Qualifikation als Ersthelfer hat.

Veranstalter

Apothekerkammer Sachsen-Anhalt KdöR
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg

Kontaktperson

Frau J. Noffz

Veranstaltungsort

Magdeburg
Sachsen-Anhalt

Punktewert

6

Berufsgruppen

  • Apotheker (JGAPO)

Termine/Zeiten

  • 18.08.2026, 09:30 bis 15:00