Inhalt:
Seit zehn Jahren ist die Gefahrstoffverordnung mit der neuen GHS (Globally Harmonised System) Kennzeichnungsrichtlinie für Gefahrstoffe sowie die neue Apothekenbetriebsordnung mit QMS-Pflicht in Kraft getreten. Der Apotheker ist verpflichtet, bei der Abgabe von Gefahrstoffen die neuen Vorschriften der Kennzeichnung, Einstufung und Verpackung zu beachten, eine Gefährdungsbeurteilungen neu zu erstellen und seine Mitarbeiter zu unterweisen. Ebenso gilt es, das Gefahrstoffmanagement und den Arbeitsschutz in das QMS sinnvoll zu integrieren. Auch ist zu regeln, wie und mit welchen Reagenzien die Eingangsstoffprüfung durchgeführt werden sollte, da die Apothekenbetriebsordnung auf den verbindlichen Reagenziensatz verzichtet. Da die zukünftigen Begehungen durch die Aufsichtsbehörde eher den Charakter von Audits annehmen werden, gilt es sich hier dokumentarisch und strukturell auf den Umgang mit den neuen Vorgaben einzustellen.
Themenschwerpunkte:
Einführung in das Gefahrstoffrecht mit den GHS Kennzeichnungsrichtlinien und Begriffsklärungen.
Arbeitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen
• Gefährdungsbeurteilungen
• Gefahrstoffverzeichnis
• Unterweisung der Mitarbeiter und Dokumentation unter Berücksichtigung des QMS und der Apothekenbetriebsordnung
Gefahrstoffe im Kundenverkehr
• Wichtigste Neuerungen der Chemikalienverbotsverordnung
• Abgabe, Kennzeichnung, Verpackung, Dokumentationen und Grundstoffüberwachung
Ziele:
In diesem Fachkunde-Seminar lernen Sie, welche weiteren Regelungen Sie beachten müssen. Dazu vermittelt Ihnen unser Referent wichtiges Fachwissen, das Sie für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Dokumentationen benötigen. Der Seminarleiter gibt Ihnen ebenso einen Überblick über die wichtigsten Anpassungen bei der Novellierung der Chemikalienverbotsverordnung.
Hinweis: Es wird keine Sachkunde im Sinne der Gefahrstoffverordnung erworben!
WIWESA
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
Frau Caterina Possiencke
Magdeburg
Sachsen-Anhalt
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