Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AM-VersVO) gestattet Apotheken, im Fall der Nichtverfügbarkeit eines verordneten Arzneimittels, u. a. von der Packungsgröße, der Packungsanzahl oder der Wirkstärke abzuweichen. Ist kein wirkstoffgleiches Präparat verfügbar oder lieferbar, kann nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abgegeben werden (Aut-simile-Substitution).
Vor der Umstellung eines Patienten auf einen alternativen Wirkstoff ist es in der Regel notwendig, zunächst die Dosisäquivalenz zum bisherigen Arzneimittel abzuschätzen. Als Hilfestellung veröffentlicht die AMK entsprechende Vergleichstabellen zu Äquivalenz- bzw. Tagesdosen zu ausgesuchten Wirkstoffklassen.
https://www.abda.de/fuer-apotheker/arzneimittelkommission/hinweise-und-materialien-fuer-apotheken/pharmakovigilanz-1/
Im Webinar werden exemplarisch einige Vergleichstabellen vorgestellt und anhand von Beispielen der Umgang mit den Tabellen erläutert.
Lernziele:
- Umsetzung des Aut-simile-Prozesses in der Apothekenpraxis
- Anwendung der AMK-Vergleichstabellen
- Umgang mit patientenindividuellen Risiken beim Aut-simile Austausch
HINWEISE ZUR ANMELDUNG
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Ich nehme folgendes zur Kenntnis: Die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt hat aus organisatorischen Gründen Zugang zu meinen Daten aus dem Anmeldeformular.
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Ich schreibe ...
Apothekerkammer Sachsen-Anhalt KdöR
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
Frau J. Noffz
online
Sachsen-Anhalt
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