Veranstaltung - VT02473 - VTT003577

Sachkunde nach Chemikalienverbotsverordnung - Auffrischungskurs

Nach Neufassung der Chemikalienverbotsverordnung im Januar 2017 besteht die Pflicht der regelmäßigen Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde für die Abgabe der Chemikalien,
die in Anlage 2 der Chemikalienverbotsverordnung gelistet sind. Seit dem 1. Juni 2019 dürfen diese Chemikalien nur durch Sachkundige abgegeben werden.
Sachkundig sind Apotheker und PTA, deren Ausbildung nicht länger als 6 Jahre zurück liegt sowie alle diejenigen, die eine Sachkunde-Fortbildung absolviert haben. Das Seminar folgt den Vorgaben
der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (Gesetzgebung zu Chemikalien, Wirkung von Gefahrstoffen, Gefahrenabwehr, Abgabe). Die einzelnen Themen werden unter dem
Blickwinkel der Apotheke behandelt. Die Teilnehmer erhalten eine Bestätigung über die Fortbildung, die als Nachweis im Bedarfsfall der zuständigen Behörde vorgelegt werden kann.
Das Seminar umfasst 4 Stunden. Damit wird die Sachkunde für einen 3-Jahres-Zeitraum fortgeschrieben. Danach ist eine erneute Fortbildung erforderlich.

Veranstalter

Apothekerkammer Sachsen-Anhalt KdöR
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg

Kontaktperson

Frau J. Noffz

Veranstaltungsort

Magdeburg
Sachsen-Anhalt

Punktewert

4

Berufsgruppen

  • Apotheker (JGAPO)
  • Pharm. Ing. (JGING)
  • PTA (JGPTA)
  • Studenten (JG002)

Termine/Zeiten

  • 02.11.2021, 14:00 bis 17:30