Veranstaltung - VT02047 - VTT002987

Sachkunde nach Chemikalienverbotsverordnung - Auffrischungskurs

Nach Neufassung der Chemikalienverbotsverordnung im Januar 2017 besteht die Pflicht der regelmäßigen Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde für die Abgabe der Chemikalien, die in Anlage 2 der Chemikalienverbotsverordnung gelistet sind.
Sachkundig ist derzeit noch das gesamte pharmazeutische Personal. Soll die Sachkunde aufrecht erhalten werden, ist bis zum 30. Juni 2019 eine anerkannte Fortbildung zu besuchen.

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird in dem Seminar ein Überblick über die europäische und deutsche Gesetzgebung zum Chemikalien gegeben. Es werden Kenntnisse zu Gefahrstoffen wiederholt, spezielle Wirkungen von Gefahrstoffen auf Mensch und Umwelt erörtert, die Möglichkeiten der Gefahrenabwehr und Erste Hilfe-Maßnahmen besprochen. Die einzelnen Themen werden unter dem Blickwinkel der Apotheke behandelt.
Die Teilnehmer erhalten eine Bestätigung über die Fortbildung, die als Nachweis im Bedarfsfall der zuständigen Behörde vorgelegt werden kann.
Das Seminar umfasst 4 Stunden. Damit wird die Sachkunde für einen 3-Jahres-Zeitraum fortgeschrieben. Danach ist eine erneute Fortbildung erforderlich.

Veranstalter

Apothekerkammer Sachsen-Anhalt KdöR
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg

Kontaktperson

Frau J. Noffz

Veranstaltungsort

Magdeburg
Sachsen-Anhalt

Punktewert

4

Berufsgruppen

  • Apotheker (JGAPO)
  • Pharm. Ing. (JGING)
  • PTA (JGPTA)
  • Studenten (JG002)

Termine/Zeiten

  • 25.05.2019, 14:00 bis 17:30