Veranstaltung - VT01996 - VTT002915

Brandschutzhelfer in der Apotheke

Gesetzliche Grundlagen

Hinsichtlich des Arbeitsschutzes hat der Gesetzgeber verschiedenste Vorgaben zur Aus- und Fortbildung bzw. Unterweisungspflicht erlassen. Konkrete Festlegungen bzw. Vorgaben für die Brandschutzhelfer ergeben sich aus dem § 10 des Arbeitsschutzgesetzes sowie der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2. In diesen beiden Regelwerken wird die Funktion beschrieben bzw. benannt. Um eine inhaltlich einheitliche und vor allem aber fachlich fundierte Aus- und Fortbildung der Brandschutzhelfer zu gewährleisten, wurde durch den gesetzlichen Unfallversicherer, abgeleitet aus der ASR A2.2, das Informationsblatt DGUV Information 205-023 herausgegeben.







Ausbildungsinhalte

Theoretische Ausbildung

1. Grundzüge des Brandschutzes

- Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen

- häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z. B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen

und brennbaren Stoffen

- betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen, bezogen auch auf spezielle

Produktionsabläufe



2. Betriebliche Brandschutzorganisation

- Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung - Regeln

für das Erstellen und das Aushängen“

- Alarmierungswege und -mittel

- betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen

- Sicherstellung des eigenen Fluchtweges

- Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheits-

schutzkennzeichnung“





3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

- Brandklassen

- Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln

- geeignete Feuerlöscheinrichtungen

- Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen

- Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydran-

ten



4. Gefahren durch Brände

- Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)

- thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung)

- mechanische Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile)

- besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brand-

lasten)



5. Verhalten im Brandfall

- Alarmierung

- Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung

- Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten

- ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechpartner

für die Feuerwehr)

- Löschen von brennenden Personen



Praktische Ausbildung

- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen

- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationsein-

schätzung, Vorgehensweise)

- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen (Simulationsgeräte)

- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren

- betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fett-

brände)

- Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich



Jeder Teilnehmer erhält ein Ausbildungszertifikat. Auf dem Zertifikat sind alle ausgebildeten Inhalte, die Ausbildungseinrichtung sowie das der Stundenumfang benannt.



Eine spezielle Bekleidung für die praktische Unterweisung ist nicht erforderlich. Die normale Bekleidung ist entsprechend der Wetterlage zu wählen.

Veranstalter

WIWESA
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg

Kontaktperson

Frau Caterina Possiencke

Veranstaltungsort

Magdeburg
Sachsen-Anhalt

Punktewert

6

Berufsgruppen

  • Apotheker (JGAPO)
  • Pharm. Ing. (JGING)
  • PTA (JGPTA)

Termine/Zeiten

  • 26.10.2018, 09:00 bis 15:00